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Von 5.821 Flüchtlingen, die von Jänner bis Juni 2011 Asyl beantragt haben, sind 1.061 untergetaucht, beweist eine Anfragebeantwortung durch Innenministerin Mikl-Leitner. "Fast jeder Fünfte ist in die Illegalität verschwunden. Die derzeitige Anhaltepflicht besteht offenbar nur auf dem Papier und wird nicht wirklich vollzogen", kritisiert BZÖ-Bundnisobmann Josef Bucher. Er verlangt "eine Erstabklärung binnen 72 Stunden, ob der Asylwerber eine Chance auf einen Aufenthalt in Österreich hat, oder - wie die überwiegende Mehrheit der Asylanten - nicht."
Die am 1. Juli in Kraft getretene Regelungen des neuen Fremdenrechtspaketes, die eine auf fünf Tage befristete Anwesenheitspflicht von Asylwerbern im Erstaufnahmezentrum vorsieht, sei wohl auch nicht ausreichend, denn eine bloße Anwesenheitspflicht hindere niemanden daran, unterzutauchen. Deshalb sei eine Erstabklärung innerhalb von drei Tagen nötig und sinnvoll. Parallel dazu müssten die Erstaufnahmezentren aber endlich menschenwürdig ausgestattet werden, verlangt der BZÖ-Chef. "Das BZÖ will schnelle und faire Verfahren, in denen Verfolgten schnellstmöglich ein sicherer Hafen garantiert wird, aber Asylbetrüger abgeschoben werden, bevor sie in der Illegaliät untertauchen können."